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German Cabinet Approves €1B Municipal Relief Law (LKEG)

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Summary

The Bundeskabinett approved the Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) on 15 April 2026, committing to annual federal relief of €1 billion from 2026 through 2029 for Länder and their Kommunen. The relief package distributes funds across three mechanisms: approximately €250 million for financially weak states to reduce municipal liquidity credits, €350 million for eastern German states to offset DDR supplementary pension system costs, and €400 million for financially strong states through adjusted federal financial equalization tariffs. Combined with the €100 billion special infrastructure fund and €8 billion for educational infrastructure, total relief to Länder and Kommunen reaches approximately €25 billion through 2029.

“Der Bund unterstützt von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit 250 Mio. Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten.”

BMF , verbatim from source
Why this matters

German Länder and Kommunen should update their medium-term financial forecasts to incorporate the LKEG relief, which begins flowing in 2026. States responsible for implementing the municipal debt relief measures should confirm eligibility criteria and application processes for the special needs supplementary grants, as the €250 million allocation for liquidity credit reduction is contingent on state-level implementation. Municipalities carrying high levels of liquidity credits in financially weak Länder may benefit from updated state-level debt relief programs expected to be funded through the federal transfer.

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What changed

The Bundeskabinett approved the Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), establishing a new time-limited federal relief package of €1 billion per year from 2026 to 2029. The law creates three distinct funding mechanisms: a €250 million annual special needs supplementary federal grant for financially weak states with high municipal debt; a reduction in eastern German states' share of DDR supplementary pension contributions from 50% to 40%; and a €400 million annual reduction in financial equalization tariff levies for financially strong states, fully offset by increased general supplementary grants. Affected Länder and Kommunen should anticipate these federal transfers beginning in 2026 and incorporate them into medium-term fiscal planning. The Bund's existing commitment to the €100 billion infrastructure and climate neutrality special fund and €8 billion for educational infrastructure remains in parallel.

Archived snapshot

Apr 23, 2026

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15.04.2026 Öffentliche Finanzen

Kommunen unterstützen, Deutschland modernisieren

Bundesregierung beschließt weitere Entlastung von Ländern und Kommunen und stärkt Investitionen vor Ort

  • Nummer 06/2026

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Quelle: Unsplash / Eugenia Pan'kiv

Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Kommunen finanziell besser aufzustellen. Sie setzt sich für handlungsfähige Kommunen und für Investitionen vor Ort ein.

Das Bundeskabinett hat heute das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) beschlossen. Mit diesem Gesetz werden den Ländern ab 2026 bis 2029 zusätzliche Entlastungen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr bereitgestellt. Die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird damit eins zu eins umgesetzt. Damit soll auch die finanzielle Situation der Kommunen vor Ort verbessert werden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrag hierzu setzen wir eins zu eins um. Das ist ein Signal des Bundes, dass wir die Finanzlage vor Ort sehen und gemeinsam handeln. Mit den 100 Milliarden Euro aus dem Investitionspaket des Bundes, die den Ländern und Kommunen zukommen, ist außerdem klar: Jetzt kann massiv investiert werden. Das Geld muss in Investitionen vor Ort gehen: in moderne Infrastruktur, in gute Bildung, in Digitalisierung und Gesundheitsversorgung. Das sind Investitionen in die Zukunft, in Wachstum und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Der Entwurf der Bundesregierung für das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz sieht von 2026 bis 2029 jährlich Folgendes vor:

  • Entlastung der finanzschwachen Länder, deren Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten belastet sind: rd. 250 Mio. Euro
  • Entlastung der ostdeutschen Länder bei DDR -Zusatzversorgungssystemen: rd. 350 Mio. Euro
  • Entlastung der finanzstarken Länder im bundestaatlichen Finanzausgleich: rd. 400 Mio. Euro Diese Entlastungen sollen bereits für 2026 gelten. Die finanziellen Auswirkungen für den Bund hieraus sind bereits in der Haushaltsplanung der nächsten Jahre berücksichtigt.

Bereits im letzten Jahr hat der Bund die Grundlagen dafür geschaffen, dass 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Investitionen in den Ländern und Kommunen fließen können. Diese Mittel sollen für Investitionen vor Ort eingesetzt werden: für moderne Straßen, Schulen und Sportplätze, aber auch zur Cyberabwehr und für die Energieinfrastruktur.

Weitere 8 Milliarden Euro erhalten die Länder mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas und zur systematischen Modernisierung von Krankenhäusern. Mit dem Wachstumsbooster sorgt die Bundesregierung außerdem für mehr private Investitionen, kurbelt die Wirtschaft an. Eine intakte Infrastruktur und ein modernisiertes Land stärken nicht nur die Wirtschaft, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates. Die Steuermindereinnahmen der Kommunen gleicht der Bund vollständig aus. Diese beiden Maßnahmen, zusammen mit dem nun vom Kabinett gebilligten Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, entlasten die Länder und ihre Kommunen bis 2029 um ca. 25 Mrd. Euro.

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz im Einzelnen

Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz wird ein zusätzliches, zeitlich befristetes Entlastungspaket beschlossen:

  1. Der Bund unterstützt von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit 250 Mio. Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten. Die Mittel werden als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt, die sich aus der übermäßigen kommunalen Verschuldung in diesen Ländern ergeben (kommunale „Altschulden“).
  2. Der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Aufwendungen aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, AAÜG) wird in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit werden die Haushalte der ostdeutschen Länder um rund 350 Mio. Euro jährlich entlastet.
  3. Die finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich werden in den Jahren von 2026 bis 2029 um 400 Mio. Euro jährlich entlastet. Dafür wird der Tarif des Finanzkraftausgleichs so geändert, dass die Summe der von den finanzstarken Ländern erhobenen Umsatzsteuerabschläge pro Jahr um 400 Mio. Euro geringer ausfällt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen um 400 Mio. Euro jährlich erhöht. Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird. Die Länder tragen nach dem Grundgesetz die Finanzverantwortung für ihre Kommunen. Damit kommt den Ländern die Aufgabe zu, ihre Kommunen von den übermäßigen Schuldenständen zu entlasten. Trotz dieser Finanzverantwortung unterstützt der Bund die Kommunen in erheblichem Umfang bei der Finanzierung ihrer Aufgaben.

Weitere Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und Kommunen

Der Bund steht verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Zentrales Ziel ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen.

Der Bund unterstützt die Kommunen u. a. durch die folgenden Maßnahmen:

  • Die größten kommunalen Entlastungen leistet der Bund durch (Mit-)Finanzierung der Geldleistungen im Bereich Soziales. So trägt der Bund u. a. die Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II zu derzeit über 70 Prozent. Die Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattet er vollständig. Im Jahr 2026 betragen diese Entlastungen gut 25 Mrd. Euro. Durch die Übernahme von Sozialausgaben garantiert der Bund ein gleichwertiges Lebensniveau in ganz Deutschland.
  • Seit 2018 werden die Kommunen dauerhaft durch das Entlastungspaket zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft in Höhe von 5 Mrd. Euro jährlich entlastet.
  • Der Bund unterstützt die Länder im Bereich Bildung und Betreuung in Höhe von mehreren Milliarden Euro, z. B. mit Finanzhilfen bei Investitionen wie bei der Digitalisierung der Schulen mit 6,5 Mrd. Euro (2019 bis 2026). Außerdem entlastet er sie bei laufenden Kosten in diesen Bereichen, z. B. bei der Verbesserung der Kita -Qualität mit insgesamt 13,5 Mrd. Euro (2019-2026) oder durch das Startchancen¬programm (2024-2034) mit 10 Mrd. Euro, davon 4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt.
  • Weitere finanzielle Unterstützungen durch den Bund in Höhe von insgesamt mehreren Milliarden Euro pro Jahr erfolgen bei Verkehr, Klimaschutz, Wohnungs-/Städtebau, Gesundheit und Flucht/Migration. )

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Classification

Agency
BMF
Published
April 15th, 2026
Instrument
Notice
Branch
Executive
Source language
de
Legal weight
Binding
Stage
Final
Change scope
Substantive

Who this affects

Applies to
Government agencies
Industry sector
9211 Government & Public Administration
Activity scope
Federal-state fiscal transfers Municipal debt relief Financial equalization
Geographic scope
Germany DE

Taxonomy

Primary area
Public Finance
Operational domain
Finance
Topics
Financial Services Banking

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