BaFin Speech on Retirement Provision and Life Insurance
Summary
BaFin Executive Director Julia Wiens delivered a speech on the future of retirement provision and life insurance, addressing financial market risks, operational risks (particularly IT and outsourcing), and consumer risks associated with life insurance costs. The speech highlighted BaFin's focus on insurers' risk management, especially concerning alternative investments.
What changed
BaFin Executive Director Julia Wiens delivered a speech on March 17, 2026, addressing the future of retirement provision and life insurance. The speech highlighted key risks relevant to BaFin's supervisory role, including financial market risks (fragile capital markets, rising insolvencies), operational risks (IT security, outsourcing concentrations), and consumer risks (costs of capital-forming life insurance). Wiens specifically noted that approximately one-third of insurers examined showed deficiencies in their risk management for alternative investments, such as real estate, private equity, and private debt, with some lacking concrete limits or improperly subsuming these under other asset classes.
While this is a speech and not a new regulation, it signals BaFin's continued supervisory focus on insurers' risk management practices, particularly concerning complex and illiquid alternative investments. Regulated entities, especially those involved in life insurance and retirement provision, should be aware of BaFin's scrutiny in these areas. The speech indicates that BaFin will continue to collect data on investment behavior and may take further measures if necessary. Compliance officers should ensure their firms' risk management frameworks adequately address alternative investments and align with supervisory expectations.
What to do next
- Review internal risk management frameworks for alternative investments.
- Ensure adequate limits and controls are in place for illiquid and complex asset classes.
- Stay informed on BaFin's ongoing supervisory activities regarding insurance risk management.
Source document (simplified)
BaFin/Matthias Sandmann
Erscheinung: 17.03.2026 | Thema Versicherungen „Die kapitalbildende Lebensversicherung ist ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge von Millionen von Menschen“
Rede von Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, beim „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ am 17. März 2026
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Zukunft der Altersvorsorge. Über kaum ein Thema wird derzeit so intensiv diskutiert. Und das ist auch gut so. Denn kaum eine Frage hat eine solche soziale und politische Sprengkraft. Wir alle wissen: Auf diesem Feld gibt es großen Reformbedarf.
Ich spreche heute einige Themen an, die aus Perspektive der Versicherungsaufsicht für die Zukunft der Altersvorsorge relevant sind.
Sie wissen: Wir befassen uns vor allem mit Risiken. Darüber möchte ich heute natürlich auch sprechen. Außerdem werde ich auch einige aktuelle regulatorische Entwicklungen aufgreifen.
Beginnen wir mit einem Blick auf die Risiken. Davon gibt es zurzeit ja einige.
- Das sind erstens die Finanzmarktrisiken. Die Lage an den Kapitalmärkten ist fragil. Es kann jederzeit zu signifikanten Korrekturen kommen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Insolvenzen. Und damit auch die Ausfallraten von Unternehmenskrediten.
- Zweitens sehen wir erhebliche operationelle Risiken. Vor allem im Bereich IT. Cyber-Vorfälle mit gravierenden Auswirkungen. Und Konzentrationen bei der Auslagerung von IKT -Dienstleistungen.
- Und drittens sind da noch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu zählen nach unserer Ansicht auch die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen. Diese Risiken sind für die Versicherungsaufsicht ganz wesentlich. Sie prägen unsere Arbeit in diesem Jahr. Um sie soll es heute gehen.
Lassen Sie uns zunächst auf das Risikomanagement der Kapitalanlagen der Versicherer schauen. Damit beschäftigen wir uns weiterhin intensiv. Vor allem mit Blick auf die sogenannten Alternatives. Also Anlagen in Immobilien, Private Equity und Private Debt. Warum schauen wir gerade auf diesen Bereich? Erstens, weil solche Anlagen für viele Versicherer deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Denn Versicherer müssen wettbewerbsfähige Renditen bieten. Heute. Und in Zukunft.
Der Wettbewerb im Geschäft mit der privaten Altersvorsorge wird intensiver werden. Dazu später mehr.
Und zweitens: weil diese Anlagen besondere Risiken beinhalten. Denn sie sind illiquide. Das erschwert natürlich die Bewertung. Zudem sind Alternatives komplex.
Damit stellen Alternatives hohe Anforderungen an das Risikomanagement.
Schon vor zwei Jahren haben wir daher Daten zum Kapitalanlageverhalten der Versicherer erhoben. Und uns anschließend die Unternehmen mit einem signifikanten Alternatives-Exposure näher angesehen. Darunter sind viele Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei diesen Unternehmen haben wir geschaut: Wie leiten sie ihre strategische Asset -Allokation her? Wie haben sie ihr Limit-System ausgestaltet?
Bei gut einem Drittel haben wir gesehen: Das muss besser werden. Mitunter gab es für alternative Kapitalanlagen keine konkreten Limite. In anderen Fällen wurden sie unter die Limite anderer Anlageklassen subsummiert. Etwa Private Debt unter Zinstitel. So etwas geht – vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Risiken – natürlich nicht.
Uns ist wichtig: Versicherer sollten nur in Anlagen investieren, die sie auch wirklich verstehen.
Das sprechen wir auch in diesem Jahr sehr deutlich an. Etwa bei Aufsichtsgesprächen. Oder bei örtlichen Prüfungen. Außerdem werden wir wieder Daten zum Kapitalanlageverhalten erheben. Denn wir wollen wissen: Wie hat sich das Anlageverhalten verändert? Und: Müssen wir ggf. weitere Maßnahmen treffen?
Klar ist: Ein wirksames Kapitalanlage-Risikomanagement ist wichtig. Aber wir wissen natürlich auch: Die Vorgaben, die wir den Unternehmen dafür machen, müssen handhabbar bleiben.
Zurzeit überarbeiten wir unser Kapitalanlagerundschreiben. Bei dieser Gelegenheit werden wir es auch vereinfachen. Konkret: Doppelungen entfernen, Abschnitte zusammenführen und manche Teile prinzipienorientierter gestalten, also weniger Details fordern. Bei einzelnen Abschnitten kommt gut ein Drittel weg. Aber: Vereinfachung heißt nicht Deregulierung. Wir wollen nicht die Standards senken. Auch einfachere Anforderungen bleiben – wenn nötig – strenge Anforderungen.
Neben den Risiken der Kapitalanlagen beschäftigen wir uns auch in diesem Jahr mit den operationellen Risiken der Versicherer im IT -Bereich.
Ganz maßgeblich ist hier DORA, der Digital Operational Resilience Act. Seit dem Start von DORA im Januar 2025 müssen uns Finanzunternehmen schwerwiegende IKT -Vorfälle melden. Dazu gehören auch Cyber-Angriffe. Was meinen Sie, wie viele schwerwiegende IKT -Vorfälle waren das im vergangenen Jahr? Ich sage es Ihnen. Das waren mehr als 700.
DORA gibt den Versicherern wertvolle Instrumente an die Hand, um diese Gefahren angemessen zu steuern. Deshalb ist DORA so wichtig!
Um Risiken zu mindern, kann es sinnvoll sein, IKT -Dienstleistungen auszulagern. Das sehen wir auch so. Aber auch Auslagerungen bringen Risiken mit sich. Vor allem, wenn viele Unternehmen dafür dieselben Dienstleister nutzen.
In einigen Bereichen dominieren schon länger wenige IKT -Dienstleister den europäischen Finanzmarkt.
Mithilfe von DORA lassen sich kritische IKT -Drittdienstleister nun überwachen. Daran arbeiten wir mit. Im Rahmen gemeinsamer Überwachungsteams unter Leitung der europäischen Aufsichtsbehörden. Unsere Kolleginnen und Kollegen fordern zum Beispiel Informationen von den IKT -Unternehmen an. Und sie werden auch vor Ort prüfen, zum Beispiel in Rechenzentren. Das wird ihnen helfen, die entsprechenden Risiken laufend zu bewerten.
Gleichzeitig bleiben die Unternehmen natürlich voll verantwortlich. Sie müssen Ihre Risiken antizipieren, einschätzen und managen – um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Das erwarten wir von ihnen.
Als Aufsicht haben wir auch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick.
Zum Beispiel im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht. In deren Zentrum steht die Frage: Gehen Versicherer mit ihren Kundinnen und Kunden fair um?
Konkret etwa: Bieten kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen? Dieser Frage sind wir in den vergangenen Jahren intensiv nachgegangen. Dabei wurde deutlich: Das ist ganz häufig der Fall. Bei sehr vielen Produkten. Die meisten Anbieter behandeln ihre Kundinnen und Kunden fair. Aber eben nicht alle. Es gibt negative Ausreißer. Und um die geht es uns.
Grundsätzlich sollten sich Altersvorsorgeprodukte für die Verbraucherinnen und Verbraucher natürlich lohnen.
Da sind die Kosten ein wesentlicher Faktor.
Nehmen Sie zum Beispiel die Effektivkosten. Also die Minderung der jährlichen Rendite durch die Kosten.
Die Effektivkosten liegen in manchen Fällen bei vier Prozent. Und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Hälfte der Kundinnen und Kunden ihren Vertrag beendet hat. Solch hohe Effektivkosten bedeuten doch nichts Anderes, als dass ein Produkt diese Kosten erst einmal verdienen muss. Insbesondere durch die korrespondierenden Kapitalanlagen. Bei solchen Produkten erscheint ein angemessener Kundennutzen zumindest fraglich.
Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand. Und wenn uns ein Missstand auffällt, dann greifen wir ein.
Wir haben bereits einiges erreicht. Einige Produkte wurden vom Markt genommen. Weil sie keinen angemessenen Kundennutzen boten. In anderen Fällen kam es zu Kostensenkungen im Bestand und zu rückwirkenden Kompensationen. Bei fondsgebundenen Produkten gegen laufenden Beitrag sanken die Effektivkosten teilweise um mehr als 40 Basispunkte. Sie sehen: Die Wohlverhaltensaufsicht wirkt.
Wir haben allerdings den Eindruck, dass wir am Thema Kosten dranbleiben müssen. Wir prüfen daher auch in diesem Jahr, ob sich die Anbieter an unsere Vorgaben halten. Außerdem nehmen wir in der Wohlverhaltensaufsicht weitere Themen in den Blick. Etwa den Kundennutzen in der Rentenbezugszeit. Oder die Schaden-/Unfallversicherung. Auch hier geht es uns um die Ausreißer. Um die schwarzen Schafe. Denn auch hier gilt: Die meisten Versicherer behandeln ihre Kundinnen und Kunden anständig.
So viel zu unseren aufsichtlichen Prioritäten in diesem Jahr. Hier geht es heute um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland. Das ist in erster Linie und aus gutem Grund Sache der Politik. Ich möchte diese Gelegenheit jedoch gerne nutzen, um ein paar Anmerkungen aus Sicht der Aufsicht zu machen. Vor allem zur zweiten und zur dritten Säule der Altersvorsorge, also zur betrieblichen Altersversorgung und zur privaten Altersvorsorge.
Beginnen wir mit einem Blick auf die betriebliche Altersversorgung. Im Januar 2026 wurde das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verkündet. Dazu möchte ich zwei Punkte hervorheben.
Erstens hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten eröffnet, damit auch nichttarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten die reine Beitragszusage nutzen können. Indem sie sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anschließen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung sind rentablere Formen der Kapitalanlage und damit auch höhere Betriebsrenten möglich. Das Sozialpartnermodell kombiniert die Ertragschancen höher rentierlicher Kapitalanlagen mit dem Vorteil lebenslanger Rentenzahlungen. Durch die Einbindung weiterer Arbeitgeber und Gruppen von Arbeitnehmerinnen und -nehmern werden Kollektive größer und sie können damit kostengünstiger verwaltet werden.
Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Gestaltung von Puffern machen die reine Beitragszusage attraktiver.
Wie bisher kann ein Sozialpartnermodell nur durch einen entsprechenden Tarifvertrag begründet werden. Die Tarifvertragsparteien können und müssen also weiterhin ihren Beitrag zur Steuerung und Durchführung der reinen Beitragszusage leisten. Es wäre gut, wenn durch die gesetzlichen Änderungen mehr Unternehmen ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung auf Basis der reinen Beitragszusage anböten.
Mein zweiter Punkt betrifft nur die Pensionskassen: Das Versicherungsaufsichtsgesetz sieht nun für Pensionskassen die Möglichkeit einer temporären Unterdeckung des Sicherungsvermögens vor. Diese Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften ermöglicht es den Kassen, ihre Vermögensanlage stärker auf die Endfälligkeit der Leistung hin auszurichten. Das Ziel sind höhere Renditen. Und damit auch höhere Betriebsrenten. Wer diese Regelung nutzen möchte, muss einen Plan vorlegen, wie die Bedeckung wieder hergestellt werden soll. Und dieser Plan braucht unsere Genehmigung. Er muss eine rechtsverbindliche Zusage der beteiligten Arbeitgeber enthalten, dass sie die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Wir werden sehen, wie viele Pensionskassen von dieser neuen Regelung Gebrauch machen werden.
Ein weiteres Thema der betrieblichen Altersversorgung ist die anstehende Überarbeitung der EbAV -II-Richtlinie. Aus unserer Sicht bietet ja bereits die aktuell geltende Richtlinie einen guten Rahmen für die Beaufsichtigung der EbAV. Eine Überarbeitung wäre nicht unbedingt erforderlich gewesen.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass der minimalharmonisierende Charakter der Richtlinie erhalten bleibt. Das bedeutet auch: Es sollte keine Level -2- oder Level -3-Regelungen geben. Wir setzen uns für möglichst wenig bürokratischen Aufwand für die EbAV und die Aufsichtsbehörden ein. Im aktuellen Entwurf wird das noch nicht ausreichend berücksichtigt. Und selbstverständlich muss auch die Rolle des Sozial- und Arbeitsrechts beachtet werden. Und das wird nicht auf europäischer, sondern auf nationaler Ebene bestimmt. Wichtig ist für uns, dass die Mitgliedstaaten weiterhin quantitative Anlagevorschriften erlassen können. Denn diese lassen sich in der Praxis gut umsetzen. Klar ist aber auch: Sie ersetzen nicht ein wirksames Risikomanagement der Kapitalanlagen. Ein angemessenes Risikomanagement ist und bleibt essenziell für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Sie müssen ihre Risiken und ihre Risikotragfähigkeit stets im Blick behalten.
Kommen wir damit zur dritten Säule, der privaten Altersvorsorge.
Hier tut sich zurzeit einiges. In Deutschland. Und auf europäischer Ebene. Schauen wir zunächst nach Brüssel und Straßburg.
Zusammen mit der Reform der EbAV -Richtlinie hat die EU -Kommission auch Pläne für die Überarbeitung der PEPP -Verordnung vorgelegt. Also für das Pan-European Personal Pension Product.
Das ist grundsätzlich sinnvoll. Die allermeisten von Ihnen werden mir zustimmen: Das PEPP war bisher keine Erfolgsgeschichte. Dafür genügt ein Blick in das PEPP -Register der EIOPA - Website. Darin finden sich nur zwei Anbieter, die ihre Produkte in acht EU -Mitgliedstaaten anbieten. In Deutschland gibt es gar keinen PEPP -Anbieter. Und es wird hier auch bisher kein PEPP vertrieben.
Die Idee hinter dem PEPP ist eigentlich bestechend: ein weitgehend standardisiertes, einfaches und langfristiges Altersvorsorgeprodukt, das die Mobilität in Europa unterstützt. Das man idealerweise mitnehmen kann, wenn man von einem Land in ein anderes zieht. Aber wie gesagt, bisher keine Erfolgsgeschichte.
Mit ihrem Vorschlag will die EU -Kommission nun eine Reihe Faktoren anpassen, die das PEPP für Anbieter bisher unattraktiv gemacht haben.
Unter anderem will sie mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung und bei den Kosten zulassen. Entscheidend soll der Kundennutzen sein, der Value for Money. Den sollen die Anbieter der Aufsicht nachweisen müssen.
Eine ganz entscheidende Frage für den Erfolg eines neu gestalteten PEPP kann die EU -Kommission jedoch nicht beantworten: Werden die Mitgliedstaaten dem reformierten PEPP -Produkt Steuererleichterungen einräumen? Nach Vorstellung der EU -Kommission sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, das PEPP steuerlich nationalen Altersvorsorgeprodukten gleich zu stellen. Ob der europäische Gesetzgeber das fordern darf oder damit seine Kompetenzen überschreitet, ist umstritten. Gegebenenfalls kommt es hier vor allem auf den politischen Willen der Mitgliedstaaten an.
Und damit sind wir auf nationaler Ebene angekommen. Auch hier in Berlin steht die Reform der privaten Altersvorsorge ja weit oben auf der politischen Agenda. Wir beobachten die aktuellen Arbeiten am Altersvorsorgereformgesetz sehr aufmerksam. Es soll ja kostengünstige, einfache und transparente Altersvorsorgeprodukte ermöglichen.
Ich denke, der Handlungsbedarf ist klar. Die Lebensversicherer haben zuletzt kaum noch Riesterverträge abgeschlossen. Das Niedrigzinsumfeld und die dadurch erforderlichen Senkungen des Höchstrechnungszinses machten es für sie immer schwieriger, die vorgeschriebene Beitragserhaltungsgarantie sicherzustellen. Viele Anbieter haben sich aus dem Geschäft zurückgezogen.
Für uns als Aufsichtsbehörde ist natürlich von besonderem Interesse, welche Auswirkungen die pAV-Reform auf die Unternehmen und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher hat. Das können wir zurzeit noch nicht vollständig beurteilen. Schließlich ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Ein paar Aspekte möchte ich heute dennoch erwähnen.
Zum Beispiel die vorgesehene Begrenzung der Kosten auf 1,5 Prozent. Aus Verbraucherschutz-Perspektive begrüßen wir es, wenn Produkte günstiger werden. Aus Perspektive der prudenziellen Aufsicht ist uns aber wichtig, dass Versicherer profitabel arbeiten. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollten also möglichst wenig Kosten produzieren.
Ein anderes Thema, das unseres Erachtens wichtig ist, sind die vorgesehenen Wechselrechte. Bestandskundinnen und -kunden bekommen nach dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf die Möglichkeit, mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Fördersystematik zu wechseln. Oder ihr Kapital förderunschädlich auf einen Vertrag neuer Machart zu übertragen.
Daraus kann sich ein erhöhter Informations- oder Beratungsbedarf ergeben. Mit entsprechender Wirkung auf die Kosten.
Zudem kann das Wechselrecht von den alten in die neuen Produkte erhöhte Risiken für Lebensversicherer bedeuten. Vor allem für ihre Liquidität und ihre Erträge. Nämlich dann, wenn sehr viele Kundinnen und Kunden ihr Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen wollen.
Zum Beispiel, weil sie keinen Wert mehr auf Produktmerkmale legen, die bei Riesterverträgen bisher vorgeschrieben waren. Also etwa auf lebenslange Rentenzahlungen. Oder auf die Beitragserhaltungsgarantie. Die Lebensversicherer haben es in der Hand, dieses Abwanderungsrisiko zu reduzieren. Indem sie selbst neue wettbewerbsfähige Produkte einführen, sofern sie dazu in der Lage sind. Und indem sie ihre Kundinnen und Kunden informieren und beraten. Gleichzeitig sollten sie natürlich die möglichen Auswirkungen eines vermehrten Anbieterwechsels in ihrem Risikomanagement berücksichtigen.
Auf der anderen Seite ist die Reform auch eine große Chance für eine deutliche Stärkung der privaten Altersvorsorge. Die Lebensversicherer müssen sich aber darauf einstellen, dass die Konkurrenz für sie rauer wird. Sie alle wissen: Im Gesetzesentwurf sind für die Auszahlphase keine lebenslangen Leistungen mehr vorgeschrieben.
Das heißt, auch andere Anbieter können künftig geförderte Produkte der Altersvorsorge anbieten – und zwar ohne, dass sie mit Lebensversicherern für eine lebenslange Restverrentung kooperieren müssen. Es wird also darauf ankommen, welche Produkte Versicherer anbieten. Und welchen Wert Verbraucherinnen und Verbraucher den Alleinstellungsmerkmalen der Lebensversicherung zuschreiben, dem Risikoausgleich im Kollektiv und der lebenslangen Rentengarantie.
Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge von Millionen von Menschen. Ich wundere mich manchmal schon, wie wenig Aufmerksamkeit ihre Alleinstellungsmerkmale zurzeit in der öffentlichen Diskussion bekommen. Also der Risikoausgleich im Kollektiv und die lebenslange Rentengarantie. Das sind keine Kleinigkeiten. Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion zurzeit vor allem um die Chancen an den Aktienmärkten kreist.
Keine Frage, die Börsenkurse sind in den vergangenen Jahren von Rekord zu Rekord geeilt. Viele scheinen derzeit davon auszugehen, dass das so weitergeht. Das ist aber alles andere als ausgemacht. Sie alle kennen die aktuellen Schlagzeilen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir signifikante Korrekturen sehen werden. Oder etwas deutlicher: bis es auch an den Märkten knallt. Das kann zu massiven Verlusten führen. Was, wenn man in so einer Situation kurz vor dem Ruhestand steht und das Geld braucht?
Ich habe überhaupt nichts gegen Aktienanlagen. Aber trotz aller Chancen, die damit verbunden sind, sollten wir den Wert von Versicherungsprodukten nicht unterschätzen. Sie bieten lebenslang garantierte Rentenzahlungen. Auch sie liefern einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der Altersvorsorge.
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