BaFin prohibits Afrika Emissions 7 UG subordinated loan offering
Summary
BaFin has prohibited Afrika Emissions 7 UG from publicly offering subordinated loans designated 'Green Microfinance Loans for Kenya - Part 3'. The prohibition is effective immediately due to violations of the German Securities Prospectus Act, specifically the failure to publish a required information sheet. This action aims to protect investors from unauthorized financial offerings.
What changed
The German Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) has issued an immediate prohibition against Afrika Emissions 7 UG (haftungsbeschränkt) for the public offering of subordinated loans titled 'Green Microfinance Loans for Kenya - Part 3'. The prohibition stems from the company's failure to publish a required information sheet approved by BaFin, thereby violating the German Securities Prospectus Act (Vermögensanlagengesetz).
This enforcement action means Afrika Emissions 7 UG is no longer permitted to offer these specific subordinated loans for purchase in Germany. While the measure is not yet legally final, it is immediately enforceable. Investors are advised to exercise caution and verify the publication and approval of prospectuses for any investment offerings through BaFin's database. This action underscores the importance of regulatory compliance for financial product offerings in Germany.
What to do next
- Cease all public offerings of the specified subordinated loans.
- Ensure compliance with German Securities Prospectus Act requirements for future offerings.
- Verify that all investment offerings have a BaFin-approved prospectus.
Source document (simplified)
Erscheinung: 27.03.2026 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Afrika Emissions 7 UG (haftungsbeschränkt): BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. März 2026 das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen der Afrika Emissions 7 UG) mit der Bezeichnung „Grüne Mikrofinanzkredite für Kenia - Teil 3“ wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt. Die Afrika Emissions 7 UG darf keine Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Grüne Mikrofinanzkredite für Kenia - Teil 3“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die Untersagung erfolgte, weil die Afrika Emissions 7 UG (haftungsbeschränkt) kein von der BaFin zur Veröffentlichung gestattetes Vermögensanlagen-Informationsblatt für das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage veröffentlicht hat.
Hintergrund:
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E -Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.
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