Hamburg Transparency Report 2024/2025: Freedom of Information on Track
Summary
The Hamburg Data Protection and Freedom of Information Commissioner (HmbBfDI) published its 2024/2025 Transparency Report, renamed from the previous Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit to reflect expanded duties under the new Lobbyregistergesetz. The report highlights increased public interest in government transparency while noting persistent issues including categorical denial of straightforward information requests and failure to document digital communications of decision-makers. A virtual Datenschutzsprechstunde on February 4, 2026 from 12:00–13:00 will discuss the report findings with Commissioner Thomas Fuchs.
“Die Bürger:innen Hamburgs kennen und nutzen ihr Recht auf Informationsfreiheit.”
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What changed
The HmbBfDI published its biennial Transparency Report for 2024/2025, renamed from the previous Tätigkeitsbericht to reflect expanded scope under the Lobbyregistergesetz. The report covers freedom of information request statistics, mediation outcomes, and notable cases including disputed requests related to the Hamburg Port sale to MSC and the Matthiae-Mahls guest list. The report identifies that information requests increasingly fail because decision-relevant digital communications (chats, SMS, emails) are not being documented.
Government agencies in Hamburg should note the report's finding that categorical denials of straightforward requests and inadequate documentation of official communications remain systemic issues. The new Lobbyregistergesetz expands the HmbBfDI's role as a mediation point for citizens seeking information about interest-representation in political decision-making.
Webinar
- Date
- 2026-02-04 at 12:00 – 13:00
- Location
- Virtual
Archived snapshot
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- Jobs
Neuer Transparenzbericht: Hamburg bei Informationsfreiheit weiter auf Kurs
21.01.2026
Von der Gästeliste des Matthiae-Mahls bis zu Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes: Das Interesse der Hamburger:innen an Informationen über das Geschehen in ihrer Stadt ist ungebrochen. In seinem Transparenzbericht beleuchtet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die aktuellen Entwicklungen staatlicher Transparenz in der Hansestadt und bundesweit.
Ein Berichtsschwerpunkt ist das neue Lobbyregistergesetz. Während im Bund und in einigen Ländern zuletzt Rufe laut wurden, Informationsrechte der Bürger:innen einzuschränken, geht Hamburg mit diesem Gesetz den entgegengesetzten Weg. Es ermöglicht künftig mehr Einblicke in die Einflussnahme von Interessenvertreter:innen auf politische Entscheidungsprozesse und ist damit ein wichtiger Baustein für mehr Offenheit und Nachvollziehbarkeit in der Politik. Für Fragen zum Lobbyregistergesetz wird der HmbBfDI eine Anlaufstelle sein. Wer Informationen im Register vermisst, kann ihn zukünftig um Vermittlung anrufen.
Der Bericht zeigt zudem, dass Transparenz in Hamburg von den Behörden und ihren Beschäftigten weiterhin ernst genommen wird. Das Beratungsangebot des HmbBfDI wird rege genutzt, und der Austausch im Rahmen von Vermittlungsverfahren ist weit überwiegend konstruktiv. Das Transparenzgesetz hat seine Funktion, Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und Behörden herzustellen, auch in diesem Berichtszeitraum überwiegend erfüllt.
Auffällig sind jedoch Einzelfälle, in denen kategorisch die Auskunft verweigert wurde, obwohl die Informationen kaum brisant sind. So hatte ein Antragsteller im Zusammenhang mit dem Teilverkauf des Hamburger Hafens an die Reederei MSC bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Einsicht in ein Strategiepapier gefordert. Die BWI verweigerte diese zunächst, obwohl das Papier sich lediglich als Präsentation einer Anwaltskanzlei mit Verkaufsoptionen und allgemein verfügbaren Unternehmensdaten entpuppte. In einem anderen Fall weigert sich die Senatskanzlei, die Namen der Gäste des prominent besetzten Matthiae-Mahls offenzulegen. Aus Sicht des HmbBfDI spricht vieles dafür, dass das Interesse der Öffentlichkeit hier gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Gäste überwiegt. Der Antragsteller hat Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt.
Dadurch entsteht der Eindruck: Je vermeintlich politisch brisanter ein Thema, desto höher sind die Hürden, auf die Antragstellende stoßen. Dies erfordert bei den Interessierten Ausdauer und Frustrationstoleranz, und auch die Bereitschaft, Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen.
Weiterhin scheitern Auskunftsanträge häufig bereits daran, dass Informationen gar nicht erst dokumentiert werden. Das betrifft oft die digitale Kommunikation von Entscheidungsträger:innen, zum Beispiel durch SMS-Nachrichten oder E-Mails. In diesen Fällen laufen Informationsansprüche der Bürger:innen dann ins Leere.
Dazu Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Die Bürger:innen Hamburgs kennen und nutzen ihr Recht auf Informationsfreiheit. Auf Seite der Behörden kann sich gerne noch eine größere Bereitschaft zu mehr Offenheit und Transparenz entwickeln. Vor allem entscheidungsrelevante Kommunikation muss, egal ob sie in einem Chat oder per Mail stattgefunden hat, auch veraktet werden.“
Mit der aktuellen Ausgabe erscheint der bisherige Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit erstmals unter dem neuen Namen „Transparenzbericht“, da die Tätigkeit des HmbBfDI durch seine neuen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Lobbyregistergesetz über den Bereich des Informationsfreiheitsrechts hinausgehen und weitere Themen aus dem Bereich staatlicher Transparenz betreffen wird. Im A4-Format und mit neuem Layout wird der Transparenzbericht im zweijährigen Turnus herausgegeben. (Der jährliche Tätigkeitsbericht Datenschutz erscheint am 25. März 2026.)
Der vollständige Transparenzbericht 2024/2025 ist auf der Website des HmbBfDI abrufbar.
In einer virtuellen Datenschutzsprechstunde am 4. Februar 2026 von 12-13 Uhr wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, mit Bürger:innen über den aktuellen Transparenzbericht diskutieren.
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