Berlin DPA Criticizes Planned Changes to Data Protection and Freedom of Information Law
Summary
Meike Kamp, the Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information, has published a position statement criticizing planned amendments to the Berliner Datenschutzgesetz (Berlin Data Protection Act) and Berliner Informationsfreiheitsgesetz (Berlin Freedom of Information Act). The Commissioner warns that proposed changes to video surveillance of critical infrastructure would be practically ineffective, as they do not substantially change existing legal requirements. Additionally, Kamp warns that extensive new exemptions to the Freedom of Information Act threaten to reverse the transparency of public authorities in Berlin, potentially causing Berlin to fall to the lowest ranks among German states for information freedom.
“Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisiert die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz.”
About this source
GovPing monitors Germany Berlin DPA Press Releases for new data privacy & cybersecurity regulatory changes. Every update since tracking began is archived, classified, and available as free RSS or email alerts — 3 changes logged to date.
What changed
The Berlin Data Protection Commissioner published a position statement on March 9, 2026, criticizing proposed amendments to the Berlin Data Protection Act and Freedom of Information Act. The statement highlights that proposed changes to permit unlabelled video surveillance of critical infrastructure would be ineffective, as the GDPR's information obligations cannot be waived through national law. The Commissioner also warns that extensive new exemptions to the Freedom of Information Act—including for the entire financial administration and any matter where legal claims could theoretically arise—would constitute a return to a culture of official secrecy and end information freedom in practice.
Affected parties include public authorities in Berlin, critical infrastructure operators, and entities subject to video surveillance requirements. Organizations should monitor the legislative process for these amendments and prepare potential advocacy submissions, as the proposed changes would restrict public access to government information and maintain existing compliance burdens rather than creating exemptions.
Archived snapshot
Apr 27, 2026GovPing captured this document from the original source. If the source has since changed or been removed, this is the text as it existed at that time.
Stellungnahme veröffentlicht
Beauftragte kritisiert geplante Änderungen an Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz
09.03.2026
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisiert die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz.
- Praktisch wirkungslos sind die geplanten Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur, da sie an der bestehenden Rechtslage wenig ändern. Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten ist europarechtlich zudem nicht möglich.
- Im Bereich der Informationsfreiheit droht mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin.
- Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichen das Gegenteil. Meike Kamp begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit zu überarbeiten. Dazu hat sie selbst in den letzten Jahren wiederholt Änderungsvorschläge gegenüber dem Senat vorgebracht und zum Beispiel auf die Einführung eines Transparenzgesetzes gedrängt. Ihre Anregungen sind in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen worden. Kamp stellt ihre Stellungnahme heute im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz vor.
Videoüberwachung von kritischer Infrastruktur
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass beim Einsatz von Videoüberwachung der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen grundsätzlich Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. „Diese unspezifischen Änderungen sind wirkungslos, da hierdurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Rechtslage erfolgt“, sagt Kamp. „Es besteht weiterhin die Pflicht, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung im Einzelfall zu prüfen und zu begründen. Sofern eine Änderung der Rechtslage gewollt sein sollte, muss der Gesetzgeber diese wesentliche Entscheidung mit einer konkreten Regelung treffen und sich dabei innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen.“
Zudem soll bei der Videoüberwachung von kritischer Infrastruktur künftig auf eine Kennzeichnung verzichtet werden können. „Es wird in keinem Fall möglich sein, pauschal auf Kennzeichnungen zu verzichten“, erklärt Kamp. Die entsprechenden Informationspflichten ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und können national nur in sehr restriktivem Maße eingeschränkt werden.
Einschränkung der Informationsfreiheit
Der Gesetzesentwurf sieht umfangreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht und -auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, obwohl der Senat ursprünglich laut seinem eigenen Regierungsprogramm den hohen Standard der Informationsfreiheit in Berlin wahren und ein Transparenzgesetz einführen wollte.
Die Einführung einer Ausnahme im IFG für Informationen, die die kritische Infrastruktur betreffen, ist auch unter Berücksichtigung von neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich. Kamp: „Sicherheitsbedenken in Bezug auf kritische Infrastrukturen können bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden. Es entsteht der Eindruck, dass wir in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurückzukehren. Die Änderungen beschränken demokratische Diskurse und erschweren die Kontrolle staatlichen Handelns.“
Künftig sollen zudem Unterlagen von der Informationsfreiheit ausgenommen werden, soweit die bloße Möglichkeit gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen im Raume steht. „Eine solche Möglichkeit ist im Verwaltungsverfahren praktisch immer gegeben. Insofern besteht die Gefahr, dass dieser Ausnahmetatbestand in der Praxis vollkommen überdehnt wird“, kritisiert Kamp.
Auch die zahlreichen weiteren neuen Ausnahmeregelungen, unter anderem für die komplette Finanzverwaltung, führen zu einem Transparenzverlust der Berliner Verwaltung. Dazu Kamp: „Wenn zukünftig allein der mit der Offenlegung von Informationen einhergehende Verwaltungsaufwand darüber entscheidet, dass ganze Verwaltungsbereiche vom Informationszugang ausgenommen werden, dann läuten wir das Ende der Informationsfreiheit ein.“
Die bereits bestehenden Regelungen des IFG gewährleisten bereits heute auch insoweit ein ausreichendes Schutzniveau. Das Fazit von Kamp: „Damit wird Berlin im bundesweiten Vergleich in Bezug auf die Gewährleistung der Informationsfreiheit auf die letzten Plätze zurückfallen.“
Medien
Related changes
Get daily alerts for Germany Berlin DPA Press Releases
Daily digest delivered to your inbox.
Free. Unsubscribe anytime.
Source
About this page
Every important government, regulator, and court update from around the world. One place. Real-time. Free. Our mission
Source document text, dates, docket IDs, and authority are extracted directly from Berlin DPA.
The summary, classification, recommended actions, deadlines, and penalty information are AI-generated from the original text and may contain errors. Always verify against the source document.
Classification
Who this affects
Taxonomy
Browse Categories
Get alerts for this source
We'll email you when Germany Berlin DPA Press Releases publishes new changes.
Subscribed!
Optional. Filters your digest to exactly the updates that matter to you.