BaFin flags Marketplace24-7 GmbH for missing sales prospectus
Summary
The German financial regulator BaFin has issued a notice flagging Marketplace24-7 GmbH for offering investment products in Germany without a required sales prospectus. The company, along with Commercehelden GmbH, is suspected of publicly offering "Amazon-Warenpaketen" without BaFin approval, violating German securities law.
What changed
BaFin has identified potential violations of the German Securities Prospectus Act (VermAnlG) by Marketplace24-7 GmbH and Commercehelden GmbH. The companies are suspected of publicly offering an investment product named "Amazon-Warenpaketen" in Germany via the Non-Dom-Group website without publishing a sales prospectus approved by BaFin. German law requires such prospectuses for public offerings of investment products to ensure investors receive adequate information, although BaFin's approval process does not verify the accuracy of the prospectus content or the issuer's legitimacy.
Regulated entities and investors should be aware that Marketplace24-7 GmbH and Commercehelden GmbH may be operating without the necessary regulatory disclosures. BaFin encourages individuals with specific information about these providers, such as contract documents or contact details, to report it to their whistleblower office. This notice serves as a warning to the market and highlights the importance of verifying prospectus availability through BaFin's database before engaging in investment activities.
What to do next
- Review BaFin's prospectus database for any filings by Marketplace24-7 GmbH or Commercehelden GmbH.
- Report any relevant information regarding the suspected offering to BaFin's whistleblower office.
- Exercise caution when dealing with investment products offered without a published prospectus.
Source document (simplified)
Erscheinung: 16.03.2026 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Marketplace24-7 GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Marketplace24-7 GmbH mit Sitz in Freienbach, Schweiz, zusammen mit der Commercehelden GmbH mit Sitz in Innsbruck, Österrreich, in Deutschland eine Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Amazon-Warenpaketen“ über die Internetseite der Non-Dom-Group öffentlich anbietet. Entgegen § 6 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E -Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.
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